Behandlung nur mit vorheriger Termin Vereinbarung!
Arbeitszeit jeweils von Dienstag bis Donnerstag oder nach Vereinbarung.
Es können telefonisch oder über Formular Termine vereinbart werden
(siehe Kontakt/Termin in der oberen Navigation)
Ab 1. Juli 2023
Neue GKV Preise und Zuzahlungen ab 1.7.2023!
Ab 1. Juli 2022
Nagelkorrekturspangen sind ab 1. Juli 2022 GKV-Leistungen bei eingewachsenen Nägeln. Verordnungsfähig durch Ihren Arzt!
Staatlich geprüfte Heilpraktikerin seit 2001
Medizinische Fußpflege seit 2005
Podologin seit 2010 in eigener Praxis in Bad Abbach (bei Regensburg).
Seit Mai 2022 Podologin in eigener Praxis in Schlüsselfeld
Die Maßnahmen, die in der Podologie durchgeführt werden, sind vielfältig und stehen im Zusammenhang mit der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie sowie der Orthopädie.
Sie basieren auf präventiven, kurativen therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen rund um den Fuß.
Die Podologie ist aufgrund des Podologen Gesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt, d.h. Podologe*in oder medizinischer Fußpfleger*in darf sich nur nennen, wer die erforderliche theoretische und praktische Fachausbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden hat.
Der Begriff „medizinische Fußpflege“ als Tätigkeit ist weiterhin nicht geschützt.
Pathologische Veränderungen an Nagel und Haut bei medizinischer Indikation (diabetischer Fuß oder entsprechende Grunderkrankungen)
Podologische Behandlungen am Nagel bei:
Podologische Behandlung der Haut am Fuß bei:
Die konkreten Maßnahmen des Podologen in der Fußpflegepraxis umfassen- neben der adäquaten Beratung und dem Verkauf entsprechender Pflegemittel folgende Behandlungsmöglichkeiten